STEUERN LEICHT GEMACHT

Lohnsteuerhilfeverein

im Kreis Warendorf e.V.

Werden Sie Mitglied und sparen Sie Steuern

Eine Mitgliedschaft bringt Ihnen viele Vorteile

Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein im Kreis Warendorf e.V. nutzen Sie unser Fachwissen und sichern damit Ihre Steuervorteile. Wer Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden darf, ist gesetzlich geregelt. Im Jahresbeitrag sind alle Leistungen enthalten, die für Sie als steuerzahlender Arbeitnehmer, Rentner oder Pensionär wichtig sind.

Neben der Erstellung der Steuererklärung vertreten wir unsere Mitglieder das ganze Jahr über in allen einkommensteuerlichen Angelegenheiten. Wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Einkommensteuererklärung.

* Die Einnahmen dürfen insgesamt die Höhe von 18.000,00 EUR je Einkunftsart pro Jahr (im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften 36.000,00 EUR pro Jahr) nicht überschreiten.

Wer darf Mitglied werden?

  • Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte und Beamte)
  • Arbeitssuchende, Studenten ...
  • Rentner und Pensionäre
  • Kapitalanleger*
  • Vermieter*
  • Unterhaltsempfänger

* Die Einnahmen dürfen insgesamt die Höhe von 18.000,00 EUR je Einkunftsart pro Jahr (im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften 36.000,00 EUR pro Jahr) nicht überschreiten.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

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Lohnsteuerhilfeverein

im Kreis Warendorf e.V.

Mitgliedschaft

Unsere jährlichen Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig. Sie richten sich nach der gültigen Beitragsordnung und orientieren sich an der Höhe Ihrer Einnahmen.

Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Mit dem Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen des Jahres abgedeckt. Die Mitgliedschaft ist problemlos mit einfachem Schreiben zum 30. September eines jeden Jahres kündbar.

Ihren individuellen Mitgliedsbeitrag erörtern wir in einem persönlichen Gespräch.

Steuern sparen

  • Termin vereinbaren
  • Mitglied werden
  • Steuervorteile nutzen
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